Rechtsanwaelte Wiedner

Erben und Vererben...


Über den eigenen Tod denkt man zumeist nicht nach. Trotzdem stellt sich oft bei Heirat, Geburt eines Kindes, Bau oder Kauf eines Hauses, aber auch bei einschneidenden Lebensänderungen wie Krankheit, Altersgebrechen oder der Tod eines nahestehenden Menschen die Frage, was passiert nach meinem Tod, sind meine Angehörigen oder ist mein Lebensgefährte abgesichert, entspricht das, was dann passiert, tatsächlich meinem Willen und den Interessen meiner Angehörigen?

Die Antworten hierauf werden in der Regel ohne eine entsprechende testamentarische oder erbvertragliche Regelung unbefriedigend sein.

Verstirbt ein Mitglied der Familie befinden sich die Angehörigen in einer Ausnahmesituation. Das Familienmitglied ist soeben bestattet worden, das Testament oder der Erbvertrag sind eröffnet.

Nahe Angehörige sehen sich plötzlich der Situation ausgesetzt, dass der Enterbte ohne Rücksicht auf Emotionen und familiäre Befindlichkeiten seinen Pflichtteil fordert oder Miterben sofort eine „Versilberung“ des Nachlasses und ihren Erbanteil beanspruchen und dann verlangt auch noch das Finanzamt Erbschafststeuer, oder der Miterbe versucht andere Erben vom Nachlass auszuschließen oder berechtigte Pflichtteilsansprüche werden blockiert.

Mit solchen Ausnahmesituationen – ob rechtlicher oder emotionaler Art - können wir in Ihrem Interesse fachlich kompetent und einfühlsam umgehen. Herr Rechtsanwalt Wiedner ist spezialisiert auf das Fachgebiet des Erbrechts und bearbeitet ausschließlich Mandate im Bereich des Erbrechts.

Schwerpunkte der Tätigkeit im Erbrecht sind:


vor dem Erbfall

  • Letztwillige Verfügungen – Beratung, Gestaltung und Entwurf von einseitigen und gemeinschaftlichen Testamenten sowie Erbverträgen (u.a. Erbeinsetzung; Enterbung; Pflichtteilsstraf- und Verwirkungsklauseln; Auflagen und Vermächtnisse; Teilungsanordnungen und Teilungsverboten; Anrechnungs-bestimmungen)

  • Vorweggenommene Erbfolge – Beratung, Gestaltung und Entwurf von Verzichtsverträgen, Schenkungsverträgen, Grundstücksübertragungen, Nießbrauch und Wohnrecht, Zuwendungen aus Lebensversicherungen, insbesondere unter Berücksichtigung des Pflichtteilsrechts und des Rückgriffs von Sozialversicherungsträgern

  • Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen

nach dem Erbfall

  • Beratung und Vertretung zum Erbstatus (Erbscheinsantrag und Erbscheinsverfahren; zivilprozessuales Erbenfeststellungsverfahren; Anfechtung oder Geltendmachung der Unwirksamkeit / Nichtigkeit letztwilliger Verfügungen)

  • Beratung und Vertretung des Erben in Fragen zur Erbausschlagung, Nachlasssicherung, Haftungsbegrenzung auf den Nachlass (Inventarerrichtung; Aufgebot; Nachlasspflegschaft; Nachlassverwaltung; Nachlassinsolvenz)

  • Beratung und Vertretung des Alleinerben gegenüber Pflichtteilsberechtigten, Banken, Versicherungen und dem Finanzamt

  • Beratung und Vertretung des Miterben in einer Erbengemeinschaft (Ansprüche für und gegen die Erbengemeinschaft, gegen Miterben oder andere Dritte; Verwaltung des Nachlasses; Auseinandersetzung und Teilung der Erbengemeinschaft)

  • Beratung und Vertretung des Pflichtteilsberechtigten (Auskunft, Wertermittlung und Zahlung) und Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen

  • Vertretung des Erben, Beschenkten oder Vermächtnisnehmers gegenüber dem Finanzamt

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