Rechtsanwaelte Wiedner

Fachanwältin

Die Bezeichnung als "Fachanwältin" wird durch die zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen. Sie setzt nach der Fachanwaltsordnung besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraus, die auf dem jeweiligen Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und Praxis im Beruf vermittelt wird.

Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse wird nachgewiesen durch die Teilnahme an einem anwaltsspezifischen Lehrgang, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst und in dem schriftliche Arbeiten (Aufsichtsarbeiten) erfolgreich absolviert werden. Hierzu zählen:

Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrung wird nachgewiesen, wenn die Rechtsanwältin innerhalb der letzten drei Jahre im Familienrecht über 120 Fälle selbständig bearbeitet hat.

Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt muss weiter nachweisen, dass er auf diesem Fachgebiet jährlich mindestens an einer Fortbildungsveranstaltung teilgenommen hat.

 

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