Honorar im Familienrecht und Erbrecht
Wir rechnen unsere Leistungen im Familienrecht und im Erbrecht in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Gern vereinbaren wir mit Ihnen – sofern gewünscht – ein Pauschalhonorar, alternativ eine Abrechnung nach Aufwand, soweit keine Abrechnung nach einer Gebührenordnung vorgeschrieben ist.
Kosten der Rechtsberatung
Die Kosten der Erstberatung betragen pauschal und einschließlich MwSt.:
0,00 EUR (mit Rechtschutzversicherung)
10,00 EUR (mit Beratungshilfeschein)
50,00 EUR (alle anderen Fälle)
Die Kosten der Erstberatung in familienrechtlichen und erbrechtlichen Angelegenheiten werden in der Regel von der Rechtsschutzversicherung übernommen, sofern eine solche Versicherung besteht. Sie haben grundsätzlich freie Wahl des Anwalts und müssen sich auf eine Benennung durch Ihre Versicherung nicht verweisen lassen.
Wir können ausnahmslos mit allen Rechtsschutzversicherungen abrechnen,
sofern diese in der jeweiligen Sache Kostendeckung erteilen. Wir bemühen
uns für Sie jeweils um die Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung.
Sie müssen sich also nicht vor Mandatserteilung mit Ihrer Versicherung
in Verbindung setzen.
Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe
Wir übernehmen selbstverständlich auch Mandate im
Rahmen der Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Für Mandanten ohne hinreichendes Einkommen besteht die Möglichkeit,
für die außergerichtliche Beratung und/oder Tätigkeit des
Rechtsanwalts Beratungshilfe bei dem Amtsgericht am Wohnsitz zu beantragen.
Für die Beantragung müssen Sie Ihre Einkommensunterlagen bzw. Ihren
Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe sowie
Ihren Mietvertrag vorlegen. Im Fall einer Bewilligung entstehen Ihnen nur
Kosten in Höhe der Selbstbeteiligung von 10,00 EUR.
Die Adressen der Amtsgerichte in Berlin sind:
- Amtsgericht Hohenschönhausen, Wartenberger Str.40, 13053 Berlin (zuständig für die - ehemaligen - Stadtbezirke: Hohenschönhausen; Marzahn; Hellersdorf)
- Amtsgericht Lichtenberg, Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin (zuständig für die - ehemaligen - Stadtbezirke: Friedrichshain; Lichtenberg)
- Amtsgericht Pankow / Weißensee, Parkstraße 71, 13086 Berlin (zuständig für die - ehemaligen - Stadtbezirke: Pankow; Weißensee)
- Amtsgericht Mitte, Littenstraße 12-17, 10179 Berlin (zuständig für die - ehemaligen - Stadtbezirke: Mitte; Prenzlauer Berg)
- Amtsgericht Tempelhof / Kreuzberg, Möckernstraße 128-130, 10963 Berlin (zuständig für die - ehemaligen - Stadtbezirke: Tempelhof; Kreuzberg)
- Amtsgericht Tiergarten, Turmstraße 91, 10559 Berlin (zuständig für die - ehemaligen - Stadtbezirke: Tiergarten)
- Amtsgericht Wedding, Brunnenplatz 1, 13357 Berlin (zuständig für die - ehemaligen - Stadtbezirke: Wedding; Reinickendorf)
- Amtsgericht Köpenick, Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin (zuständig für die - ehemaligen -Stadtbezirke: Treptow; Köpenick)
- Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin (zuständig für die - ehemaligen - Stadtbezirke: Charlottenburg; Wilmersdorf)
- Amtsgericht Neukölln, Karl-Marx-Str. 77/79, 12043 Berlin (zuständig für die - ehemaligen - Stadtbezirke: Neukölln)
- Amtsgericht Schöneberg, Grunewaldstraße 66/67, 10823 Berlin (zuständig für die - ehemaligen - Stadtbezirke: Steglitz, Zehlendorf, Schöneberg)
- Amtsgericht Spandau, Altstädter Ring 7, 13597 Berlin (zuständig für die - ehemaligen Stadtbezirke: Spandau)
Für das gerichtliche Verfahren besteht die Möglichkeit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Die Antragstellung erfolgt durch uns, Sie müssen regelmäßig nur das entsprechende Formular ausfüllen, welches Ihnen von uns ausgehändigt wird.
