Familienrecht
Wir sind seit nunmehr 20 Jahren im Bereich des Familienrechts tätig. Frau Rechtsanwältin Wiedner ist darüber hinaus "Fachanwalt für Familienrecht".
Selbstverständlich übernehmen wir auch Mandate im Rahmen der Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe (früher Prozesskostenhilfe).
Ausgewählte Schwerpunkte der familienrechtlichen Tätigkeit sind:
Ehe- und Scheidungsrecht
- Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Aufhebung der Ehe und Scheidung vor einjähriger Trennung
- Einverständliche und streitige Ehescheidung
- Zugewinnausgleich
Vermögensrecht
- Neuregelung der Verwaltung, Benutzung und Auseinandersetzung bei Miteigentum; Probleme rund um das Familienheim
- Ausgleichsansprüche unter den Eheleuten, gegenüber Kindern oder Schwiegereltern
- Rückgewähr von Zuwendungen (Schenkungen; ehebedingte Zuwendungen)
- Gesamtschuldnerausgleich unter Eheleuten; Bank- und Bausparguthaben; gemeinsame Darlehensverbindlichkeiten; Freistellungsansprüche
Unterhaltsrecht
- Unterhalt minderjähriger und volljähriger Kinder
- Trennungsunterhalt des Ehepartners und nachehelicher Ehegattenunterhalt
- Unterhalt der nicht verheirateten Kindesmutter
- Unterhalt der Eltern gegenüber den Kindern
- Abänderung von Unterhaltstiteln (Jugendamtsurkunden, gerichtliche Beschlüsse, Vergleiche)
Sorgerecht
- Personensorge, Vermögenssorge, Gesundheitssorge
- gemeinsame und alleinige elterliche Sorge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Abänderung von Entscheidungen und Vereinbarungen zum Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht
Umgangsrecht
- Umgangsrecht und Umgangspflicht des Vaters und der Mutter
- Kindeswille
- Brief- und Telefonkontakte
- Umgangsrecht der Großeltern oder des/der früheren Lebensgefährten/in
- Kosten des Umgangsrechts
Weitere Schwerpunkte
- Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Ehescheidung
- Hausratsteilung; Zuweisung der ehelichen Wohnung / Haus; Gewaltenschutz
- Vaterschaftsanfechtung, Abstammung und Adoption
- Versorgungsausgleich und Rentenanwartschaften
- Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und eingetragenen Lebenspartnerschaft
Im Bereich des Ehe- und Familienrecht stehen wir Ihnen bei allen Problemen, in Zusammenhang mit den ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaften zur Seite.
Unsere anwaltliche Beratung im Familienrecht beginnt bereits mit den Fragen, was vor einer Eheschließung zu bedenken ist und welche gesetzlichen Rechte und Pflichten während einer Ehe bestehen. Bereits zu diesem Zeitpunkt kann ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmter Ehevertrag zukünftige Auseinandersetzungen über das Vermögen oder den Unterhalt vermeiden.
Auch Paaren einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist zu empfehlen, bereits vor oder während des gemeinsamen Zusammenlebens umfassende Regelungen zu treffen, z.B. vertragliche Regelungen bei gemeinsamen Darlehen oder bei Miteigentum, gegenseitige Vollmachten, Auskunftsrechte bei ärztlicher Behandlung, erbrechtliche Regelungen etc.
Von erheblicher Bedeutung sind sodann die mit einer Trennung oder Ehescheidung verbundenen Probleme, die in der Regel eine Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für Familienrecht erfordern, insbesondere in den Bereichen Scheidungsrecht, Güterrecht, Unterhaltsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht.
Diese Probleme können durch einvernehmliche Regelungen schonend für alle Beteiligten gelöst oder in gerichtlichen Verfahren einer Entscheidung durch das Gericht zugeführt werden. Unsere Beratung zielt zunächst auf die Vermeidung kostenintensiver, langwieriger und insbesondere für die gemeinsamen Kinder nachteiliger gerichtlicher Verfahren ab. Wenn es notwendig ist, werden wir Ihre Interessen jedoch mit der gebotenen Härte und Entschlossenheit auch gerichtlich durchzusetzen wissen!
