Rechtsanwaelte Wiedner

Unterhalt des minderjährigen Kindes nach der Düsseldorfer Tabelle 2009 und 2011 (in Auszügen)

    0 - 5 Jahre 6 - 12 Jahre 12 - 17 Jahre
Gruppe 1 bis 1.500,00 EUR      
2009   199 EUR 240 EUR 295 EUR
2011   225 EUR 272 EUR 334 EUR
Gruppe 3 1.901,00 - 2.300,00 EUR      
2009   228 EUR 273 EUR 333 EUR
2011   257 EUR 309 EUR 377 EUR
Gruppe 5 2.701,00 - 3.100,00 EUR      
2009   256 EUR 305 EUR 371 EUR
2011   289 EUR 345 EUR 420 EUR
Gruppe 7 3.501,00 - 3.900,00 EUR      
2009   301 EUR 356 EUR 431 EUR
2011   340 EUR 404 EUR 488 EUR

Die Unterhaltssätze sind auf den Fall zugeschnitten, dass der Unterhaltspflichtige einem Ehegatten und zwei Kindern Unterhalt zu gewähren hat. Im Einzelfall sind Zu- und Abschläge vorzunehmen. Die Unterhaltsberechung und Unterhaltsverpflichtung orientiert sich in Berlin im Übrigen an den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Kammergerichts. Hieraus können sich insbesondere Unterschiede zwischen dem steuerrechtlichen Einkommen und dem unterhaltsrechtlichen Einkommen ergeben.

Nachfolgend eine Übersicht über die Sätze zum Selbstbehalt (das dem Unterhaltsverpflichteten verbleibende Einkommen):

Selbstbehalt   2009 2011
       
gegenüber dem Minderjährigen /
Volljährigen bis 21 Jahre im Haushalt eines Elternteils in allg. Schulausbildung
erwerbstätig 900 EUR 950 EUR
nicht erwerbstätig 770 EUR 770 EUR
       
gegenüber den
sonstigen Volljährigen
erwerbstätig / nicht erwerbstätig 1.100 EUR 1.150 EUR
       
gegenüber dem
Ehegatten
erwerbstätig / nicht erwerbstätig 1.000 EUR 1.050 EUR
gegenüber den Eltern   1.400 EUR 1.500 EUR

Informationen zu den einzelnen Unterhaltsansprüchen finden Sie hier...

und Urteile zum Unterhaltsrecht finden Sie hier...

Rechtsanwältin Wiedner
zugleich Fachanwalt für Familienrecht